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Der Staat belohnt effiziente Energieerzeugung: Für jede Kilowattstunde aus Ihrem BHKW gibt es Zuschläge, Vergütungen und Steuervorteile. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht – und übernehmen die Anträge.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das KWKG ist das zentrale Förderinstrument auf Bundesebene. Jede erzeugte Kilowattstunde Strom wird vergütet – egal, ob Sie sie selbst verbrauchen oder einspeisen.
8 ct/kWh
KWKG-Zuschlag zusätzlich zur Ersparnis durch den vermiedenen Strombezug – Ihr Eigenverbrauch wird also doppelt belohnt.
16 ct/kWh
KWKG-Zuschlag plus EEX-KWK-Index (Q1/2026: 10,215 ct/kWh) plus vermiedene Netzentgelte – je nach Netzbetreiber.
| Vergütungsbestandteil | Höhe | Hinweis |
|---|---|---|
| KWKG-Zuschlag Eigenverbrauch | 8 ct/kWh | für Anlagen bis 50 kW elektrisch |
| KWKG-Zuschlag Einspeisung | 16 ct/kWh | für Anlagen bis 50 kW elektrisch |
| EEX-KWK-Index („üblicher Preis“) | 10,215 ct/kWh | Q1/2026, wird quartalsweise ermittelt |
| Vermiedene Netzentgelte | ~ 0,1–1 ct/kWh | abhängig vom Netzbetreiber |
| Energiesteuer-Erstattung | 0,55 ct/kWh | auf den Brennstoffeinsatz, §53a EnergieStG |
| Förderdauer | 30.000 Vollbenutzungsstunden | bei ~5.000 h/Jahr also rund 6 Jahre |
Stand: Q1/2026. Alle Angaben ohne Gewähr – die konkreten Konditionen klären wir gern im Rahmen Ihrer individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Worauf sollten Sie achten?
Damit sich Ihr BHKW optimal rechnet, sollte es mindestens 3.000 bis 4.000 Stunden pro Jahr laufen – besser mehr. Entscheidend ist die richtige Dimensionierung: lieber etwas kleiner ausgelegt und dafür viele Stunden unter Volllast.
Neben dem KWKG gibt es je nach Standort und Vorhaben weitere Programme:
Wir prüfen für jedes Projekt, welche Töpfe kombinierbar sind.
Unser BHKW-Rechner berücksichtigt alle Vergütungsbestandteile und zeigt Ihnen Ihr persönliches Einsparpotenzial – kostenlos und in zwei Minuten.